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Anmeldung

Die Aufnahme in die Krippe erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr.

Nach einer telefonische Vereinbarung mit Frau Bieberstein findet die persönliche Anmeldung statt. 

 

Zeitpunkt:

Anmeldung werden erst nach  der  Geburt des Kindes angenommen. 

Wir nehmen neue Kinder zum Monatsersten auf.

 

Vorraussetzungen für die Anmeldung

Seit 01. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz

Das heißt:

Für alle Kinder die in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden und die mindestetens 1 Jahr alt sind, muss ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern erbracht werden.